Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
04.11.2015
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Frau Holzwart
Sekretariat / Vorzimmer LVB sowie Einwohnermeldeamt
- Sekretariat: 04531/17610, Einwohnermeldeamt: 04531/176136
- E-Mail senden
- Zentrale: Zimmer 2.06, Einwohnermeldeamt:1.05


